Chip und EU-Heimtierausweis

  • Chip
    • Durch einen Chip ist die eindeutige Identifizierung Ihres Tieres möglich. Der Transponder ist so klein wie ein Reiskorn und besteht aus einer GlasKapsel, in der sich der eigentliche Chip in Form einer Metallspule befinden. Auf dem Chip ist eine 15-stellige Nummer gespeichert, die einzigartig ist. Diese Nummer und Ihre Adresse werden bei einer Registrierstelle (Datenbank) gemeldet und dort gespeichert. Wenn Ihr Tier nun gefunden wird, kann durch Einsicht in die Datenbank sofort der Besitzer und dessen Erreichbarkeit ermittelt werden. Geräte zum Ablesen der Chipnummer finden sich in fast allen Tierarztpraxen, Tierheimen und Polizeidienststellen.
    • Der Transponder wird an der linken Halsseite mit einer Nadel unter die Haut implantiert. Das Implantieren ist für Ihr Tier kaum schlimmer als eine Impfung und kann natürlich ohne Narkose durchgeführt werden. Der Chip verwächst mit dem Bindegewebe und ist sehr oft nicht einmal zu tasten. Er stellt also keinerlei Beeinträchtigung dar.
    • Genauere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter:
    • In Österreich stehen Ihnen mehrere Datenbanken zur Verfügung:
  • EU-Heimtierausweis
    • Seit 1.10.2004 benötigen alle Hunde, Katzen und Frettchen für Reisen in EU-Länder den sogenannte „EU-Heimtierpass“ oder „Pet Pass“. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie 998/2003. Er stellt das offizielle Reisedokument für Ihr Tier dar.
    • Voraussetzung für die Ausstellung ist eine gültige Tollwutimpfung und die eindeutige Identifizierbarkeit des Tieres durch einen Chip.
    • Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt werden, kann der Heimtierpass kostenpflichtig von uns ausgestellt werden.